Immobilie & Scheidung

Gemeinsame Immobilie in der Scheidung – wir helfen Ihnen weiter.

Das gemeinsame Haus ist oft der schwierigste Punkt bei einer Trennung. Wir beraten Sie sachlich, diskret und ohne Druck zu allen Optionen – von der Bewertung bis zum Verkauf.

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Wenn das Haus mehr ist als nur Immobilie

Bei einer Scheidung ist die gemeinsame Immobilie häufig der emotionalste und zugleich praktisch schwierigste Punkt. Denn das Haus steht im Grundbuch, hat einen Marktwert – und muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder durch Einigung fair aufgeteilt werden. Das erfordert zunächst eine neutrale, professionelle Wertermittlung.

Rechner Immobilien berät Sie in dieser Situation sachlich und vertraulich. Wir ermitteln den aktuellen Marktwert, erklären Ihnen die rechtlichen Optionen (Verkauf, Übernahme durch einen Partner, Teilungsversteigerung) und begleiten Sie – wenn gewünscht – durch den gesamten Verkaufsprozess. Dabei arbeiten wir gerne auch mit dem Anwalt beider Parteien zusammen.

Wir wissen: In dieser Situation zählt vor allem Verlässlichkeit und Diskretion. Deshalb sprechen wir Klartext über den Wert Ihrer Immobilie – ohne Schönfärberei, ohne Druck und ohne Partei zu ergreifen.

Typische Situationen bei Scheidungsimmobilien

Wir kennen diese Konstellationen und begleiten Sie durch alle:

  • Beide Partner möchten verkaufen
  • Ein Partner möchte die Immobilie übernehmen
  • Uneinigkeit über den Wert der Immobilie
  • Laufende Finanzierung bei einer Bank
  • Kinder sollen im Haus bleiben
  • Drohende Teilungsversteigerung
  • Immobilie wurde geerbt oder eingebracht
Ratgeber

Unser Ratgeber: Immobilie in der Scheidung

Was sind Ihre Optionen? Welche Fristen gelten? Wie läuft der Verkauf ab? Unser Ratgeber gibt Ihnen klare Antworten.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Muss die gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung verkauft werden?

Nein – es gibt grundsätzlich drei Optionen: Verkauf an einen Dritten und Aufteilung des Erlöses, Übernahme durch einen Partner (der dem anderen seinen Anteil auszahlt), oder eine Nutzungsvereinbarung. Welche Option die beste ist, hängt von der finanziellen Situation beider Partner und dem aktuellen Marktwert der Immobilie ab.

Was passiert, wenn man sich nicht einigen kann?

Wenn sich beide Partner nicht einigen können, kann jeder Miteigentümer eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie in der Regel weit unter Marktwert versteigert – das ist für beide Seiten nachteilig. Ein einvernehmlicher Verkauf über uns ist fast immer die bessere Alternative.

Wie wird die Immobilie beim Zugewinnausgleich bewertet?

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird die Immobilie mit ihrem aktuellen Verkehrswert in den Zugewinnausgleich einbezogen. Wichtig: Der Verkehrswert sollte sachkundig ermittelt werden – nicht geschätzt oder aus dem Internet abgelesen. Unser Inhaber Roland Rechner ist Diplom-Sachverständiger (DIA) für Bewertungen.

Wie läuft der Verkauf bei Scheidung ab?

Für den Verkauf müssen beide Miteigentümer dem Kaufvertrag zustimmen und beim Notartermin anwesend sein (oder per notarieller Vollmacht vertreten werden). Wir koordinieren den Ablauf so, dass möglichst wenig direkter Kontakt zwischen den Parteien erforderlich ist – wenn das gewünscht ist.

Kann Rechner Immobilien neutral bewerten?

Ja – wir erstellen neutrale Marktwerteinschätzungen, die beiden Parteien als Grundlage für Verhandlungen dienen können; unsere Kurzbewertungen haben sich auch bei Mediationen bewährt. Als IVD-Mitglied und zertifiziertes Maklerunternehmen arbeiten wir methodisch nachvollziehbar.

Diskrete Beratung in einer schwierigen Situation

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation – kostenfrei, unverbindlich und streng vertraulich.

06271 2025

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